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Franchisepartner:

Definition und Aufgaben

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Franchisepartner (auch Franchisenehmer genannt) sind selbstständige Unternehmer, die gegen die Zahlung einer einmaligen Franchise-Gebühr sowie fortlaufender Umsatzbeteiligungen ein vom Franchisegeber erprobtes und erfolgreiches Geschäftskonzept übernehmen und an einem oder mehreren Standorten betreiben.

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Dabei haben Franchisepartner bestimmte Vorgaben und Richtlinien einzuhalten, die im Franchisevertrag verbindlich geregelt sind und die Verfügbarkeit sowie Qualität der angebotenen Leistungen in ihren Vertragsgebieten sicherstellen. Im Gegenzug erhält der Franchisepartner umfassende Unterstützung in Bezug auf die Befähigung zur Ausführung seiner operativen Aufgaben, profitiert vom Image der jeweiligen Marke, einem zentralseits ausgerollten Marketing und stetigen Verbesserungen des gesamten Franchisesystems.

Franchisepartner vertreten das Franchisesystem vor Ort

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Mit der Umsetzung des Geschäftskonzeptes, das der Franchisegeber zur Verfügung stellt, vertritt der Franchisepartner das Franchisesystem gegenüber den Kunden und potenziellen Kunden vor Ort.

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Seine Fähigkeit zur Leistungserbringung, insbesondere im Hinblick auf Verfügbarkeit und Qualität der angebotenen Leistungen, beeinflusst das Image und die Reputation der gesamten Marke. Das Kundenerlebnis am Standort des jeweiligen Franchisepartners ist dabei das erfolgskritische Element. Es gilt, auch durch die Unterstützung des Franchisegebers, dieses Kundenerlebnis so angenehm wie möglich zu gestalten.

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Wesentliche Bausteine des angestrebten, positiven Kundenerlebnisses sind, neben der Verfügbarkeit und Qualität des Leistungsportfolios, der Umgang mit Kunden und seinen Wünschen, das Erscheinungsbild der Mitarbeiter und der Betriebsstätten sowie die Fähigkeit, die genannten Punkte vertragskonform umzusetzen.

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Aufgaben: Franchisepartner bearbeiten ihr Vertragsgebiet und verantworten dabei das Image und die Reputation vor Ort

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Neben der Ausführung der operativen Aufgaben, denen Franchisepartner und ihre Mitarbeiter an einem oder mehreren Standorten nachkommen, ergeben sich für sie durch Franchising weitere Aufgabenfelder, die über die üblichen Aufgaben eines Einzelunternehmers hinausgehen.

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Eine wichtige Kernaufgabe von Franchisepartnern ist die Einhaltung von, im Franchisevertrag verankerten, Vorgaben und Richtlinien. Durch eine konsequente Umsetzung dieser Vorgaben und Richtlinien werden die gewollte Qualität und Verfügbarkeit der Produkte und Dienstleistungen sichergestellt. Die Einhaltung der Vorschriften zum Erscheinungsbild von Geschäft und Mitarbeitern sowie des lokalen Marketings zahlen zusätzlich auf ein ansprechendes Kundenerlebnis ein.

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Zur stetigen Verbesserung des Franchise-Systems und der Sicherung des Erfolgs aller involvierten Akteure werden Franchisepartner aktiv in den Know-how Transfer eingebunden. Ihre Erfahrungen aus dem betrieblichen Alltag bieten wertvolle Anhaltspunkte zur Optimierung des Leistungsportfolios für Kunden, der Marketingaktivitäten oder auch der Systemführung und dem Partnermanagement.

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In Abhängigkeit des jeweiligen Franchise-Systems können sich weitere Aufgaben für Franchisepartner ergeben. Franchisepartner mit mehreren Standorten, sogenannte Multi-Unit-Franchisenehmer, konzentrieren sich bspw. eher auf Management- und Führungsaufgaben und koordinieren standortübergreifend. Noch umfassender ist der Tätigkeitsbereich für sogenannte Master-Franchisenehmer gesteckt. Diese sind mit der Markterschließung für ganze Regionen oder Länder beauftragt, wodurch sie bspw. selbst Franchisepartner für einzelne Standorte akquirieren und ein Vertragsverhältnis eingehen.

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Nachfolgend sind die genannten und weitere Aufgaben eines Franchisepartners beispielhaft aufgeführt:

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  • Ausführen operativer Aufgaben
     

  • Übernehmen von Management-Aufgaben im eigenen Betrieb (z.B. Personalführung, lokales Marketing umsetzen)
     

  • Einhaltung und Umsetzung von Richtlinien und Vorgaben des Franchisegebers
     

  • Beteiligung am Know-how Transfer
     

  • Eröffnung neuer Standorte

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