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Franchisegeber: Definition und Aufgaben

Der Franchisegeber ist der Urheber des Unternehmenstyps, auf dem ein Franchisesystem beruht.  Aus mindestens einem zuvor ausgewählten Referenz- bzw. Pilotbetrieb heraus entwickelt man einen erprobten und standardisierten Unternehmenstypen, der die Blaupause bzw. den Benchmark für die gewollte Vervielfältigung darstellt. Der Benchmark ist demnach die „Kopiervorlage“, mit dessen Hilfe ein oder mehrere Franchisenehmer eigene Standorte eröffnen und so den vereinbarten Teilmarkt als eigenständige Unternehmer entgeltlich im Namen der Marke des Franchisegebers bearbeiten. Der Franchisegeber muss allerdings keine natürliche Person sein, vielmehr ist er als eine Art Instanz, also eine organisatorische Einheit zu verstehen.

Franchisegeber profitieren von der Arbeitsteilung in ihrem Franchisesystem

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Das Ziel, das Franchisegeber mit der Bereitstellung des von ihnen erfolgreich erprobten Unternehmenstyps verfolgen, ist eine zügigere und ressourcenschonende Expansion sowie das entsprechende Unternehmenswachstum. Dazu entwickelt er eine national und/ oder international agierende Marke, deren jeweiligen Standorte die wichtigsten Kontaktpunkte zu den Kunden darstellen. Viele Franchisegeber betreiben eigene Filialen bzw. Standorte, der Großteil wird jedoch von ihren Franchisepartnern innerhalb ihrer zugeteilten Vertragsgebiete geführt. So lässt sich die nötige Verfügbarkeit des dem jeweiligen Unternehmenstypen zugrunde liegenden Angebots herstellen.

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Im Gegenzug zur Übergabe eines „schlüsselfertigen“ Unternehmenstypen mitsamt erprobter Erfolgsfaktoren sowie der nötigen Unternehmerberatung erhält der Franchisegeber von seinen Franchisenehmern entsprechendes Entgelt. Dazu gehören eine einmalige Vorvertragsgebühr zur Gebietsreservierung und eine einmalige Eintrittsgebühr nach Abschluss des Franchisevertrags sowie laufende Beteiligungen am Umsatz der Franchisepartner.

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Mit ihrer Arbeit zeichnen demnach sowohl Franchisenehmer wie Franchisegeber gemeinsam für die Reputation der Marke bei den Kunden und den Erfolg des Franchisesystems als Gesamtes verantwortlich. Die Rechte und Pflichten der Parteien und insbesondere die Arbeitsteilung innerhalb der Partnerschaft regelt der Franchisevertrag.

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Aufgaben: Franchisegeber ermöglichen Franchisenehmern die Marktbearbeitung und unterstützen sie im betrieblichen Alltag

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Franchisegeber arbeiten in der Regel vielmehr „an“ ihrem Unternehmen als „in“ ihnen. Ihm obliegt die stetige Fortentwicklung des Franchisesystems und des ihm zugrunde liegenden Unternehmenstypen, damit Absatz und Erfolg gesichert wird.

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Die Aufgaben von Franchisegebern konzentrieren sich, neben dem etwaigen Betrieb eigener Standorte, zunächst auf die Standardisierung ihrer Geschäftsprozesse und auf die Dokumentation sowie Vermittlung ihres betrieblichen Know-hows. Dazu erstellt der Franchisegeber, meist in Zusammenarbeit mit franchiseerfahrenen Redakteuren, Leitfäden und Checklisten, die Franchisepartnern als Nachschlagewerk und Informationsquelle dienen. Als Ergänzung zu notwendigen Schulungs- und Beratungsprogrammen ist das Ziel dieser Dokumente die Befähigung zum Unternehmensaufbau und der Unternehmensführung der Franchisepartner. Mit zunehmender Systemreife fließen wichtige Erkenntnisse und Entwicklungen, die sich aus dem betrieblichen Alltag ergeben, mit in die Systemdokumente ein und werden später in ein Franchisehandbuch überführt.

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Zudem entwickelt der Franchisegeber die Unternehmensprozesse zu seinem eigenen und zum Vorteil seiner Franchisenehmer stetig weiter. Erkenntnisse und Erfahrungen der Franchisepartner, die sie aus dem operativen Geschäft gewinnen und zur Verbesserung des Unternehmenstypen und/ oder der franchisepartnerschaftlich relevanten Prozesse im System beitragen, fließen ebenso in die Systementwicklung ein. So wachsen die Systemvorteile in den entscheidenden operativen Prozessen, wie dem Marketing und Vertrieb, dem Einkauf und der Logistik, dem Operations und der IT sowie dem Personalbereich und der Aus- und Fortbildung stetig weiter.

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Zusätzliche Services und Dienstleistungen komplettieren das Aufgabengebiet des Franchisegebers. Er hilft seinen Franchisenehmern bspw. bei der Kundengewinnung oder der Umsatzsteigerung (Marketing und Vertrieb).

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Im Einzelnen sind folgende Aufgaben des Franchisegebers beispielhaft zu nennen:

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  • Standardisierung des Pilotbetriebs, insbesondere im Hinblick auf erfolgskritische Prozesse
     

  • Know-how Management durch das Verfassen sowie die Optimierung von Leitfäden, Checklisten und des Franchisehandbuchs
     

  • Laufende Partnerbetreuung durch Schulungen, Aus- und Fortbildungen sowie einer umfassenden Beratung der Franchisenehmer
     

  • Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien zur Verkaufsförderung und Schärfung der Außenwahrnehmung
     

  • Stetige Fortentwicklung der operativen Prozesse
     

  • Anwerben neuer Franchisepartner durch den Franchisevertrieb
     

  • Schaffung und Einführung von Innovationen in das Franchisesystem

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