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VERSIERTE RECHTSANWÄLTE MIT FRANCHISE-SCHWERPUNKT

35 JAHRE PLUS ERFAHRUNG + 150 PLUS MANDANTEN europaweit

Franchiseberater und -Experte Felix Peckert

Kompetente Franchise Rechtsanwälte
SICHERN eine reibungslose Expansion,
Ihre Marke und Ihre Führung

 

Hinter jedem erfolgreichen Franchisegeber stehen mindestens ein auf Franchise spezialisierter Rechtsanwalt UND ein auf Marketing, Vertrieb und Führung spezialisierter Franchiseberater. Profitieren Sie von Franchiseverträgen, die Herausforderungen standhalten, von versierten „Franchiseanwälten“, die Sie erfolgreich vertreten und von erfahrenen „Franchiseberatern“, die Sie engpasskonzentriert unterstützten.

Franchiseberatung seit 1988

Das Kompetenzteam Markenfranchise ist eine von Felix Peckert 2000 geschaffene Denkfabrik und Leistungsplattform mit FÜNF versierten Rechtsanwälten aus 3 Kanzleien, DREI erfahrenen Kommunikationsspezialisten und EINEM Strategie- und Expansionsberater. Zusammen fördern sie seit über 20 Jahren insgesamt mehr als hundert Franchisegeber und Franchisezentralen.

Als Initiator des Kompetenzteams Markenfranchise berät Strategie- und Expansionsberater Felix Peckert (55 Jahre Leben, 35 Jahre Franchise, 25 Jahre Kommunikation) ausschließlich Franchisegeber. Sein Beratungsprozess hat sich hundertfach bewährt und startet immer honorarfrei mit einer zu den spezifischen Anforderungen und Herausforderungen passenden Handlungsempfehlung.

unser Markenfranchise Serviceversprechen
MACHBAR:

Wir übernehmen Verantwortung und erarbeiten gemeinsam die zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Team passenden Lösungswege, Konzepte und Strategien.

VERKAUFBAR:

Wir optimieren Ihre Kommunikations- und Arbeitsprozesse und erleichtern Ihnen so, Ihre Franchisepartner wirkstark zu erreichen und nachhaltig zu binden.

UMSETZBAR:

Ihre Ziele und Möglichkeiten bilden, gemeinsam mit unserer breiten und jahrzehntelangen Franchiseerfahrung, eine nachhaltige Basis, mit der Sie Ihr Franchisesystem effektiv und unmittelbar zum Erfolg führen können.

Franchiseberater Felix Peckert im Business-Anzug
Starten Sie JETZT:
+49 (0) 22 8911580
info(at)peckert.de

 
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Franchise Rechtsanwalt

In Deutschland gibt es kein explizites Franchiserecht. Es gelten insbesondere das Bürgerliche Recht (BGB), das Handelsrecht (HGB), Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG-Gesetz). Fundiertes Wissen im Arbeitsrecht und Datenschutz kommen hinzu.

WAS ist ein Franchise Rechtsanwalt?

Ein Franchise Rechtsanwalt oder Rechtsanwalt für Franchiserecht ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, der seinen Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht sieht und sich auf Franchise spezialisiert hat. Er weiß die einschlägigen Gesetze sicher anzuwenden und kennt sich insbesondere in der franchisebezogenen Rechtsprechung gut aus.

In Deutschland gibt es viele Rechtsanwälte, die sich eine derartige Spezialisierung auf die Fahnen schreiben, aber nur wenige, die über genug praktische und alltägliche Erfahrung verfügen. Fünf sind im Kompetenzteam Markenfranchise, weitere finden sich auf den Seiten des Deutschen Franchiseverbands e.V., wobei der Verband diese nicht explizit empfiehlt, sondern lediglich als Mitglieder des Verbandes führt