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Felix Peckert

Franchise-Recht: Das gekonnte Zusammenspiel vieler Rechtsgebiete zeichnet erfolgreiche Franchisepartnerschaften aus

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Das Franchiserecht, in Deutschland gibt es dies eigentlich nicht. Gemeint ist ein Zusammenspiel von vielen Rechtsgebieten, das gekonnt und verstanden werden muss.

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In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte des Franchiserechts beleuchtet, darunter der Franchisevertrag, Informationspflichten und rechtliche Schutzmechanismen.

Kerngebiete des Franchise-Rechts

Kerngebiete sind neben anderen das AGB-Recht, Vertriebsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Kartellrecht.

In einem Franchisevertrag kommen alle dieses Rechtsgebiete und vieles mehr zum Tragen. Geregelt werden hier die rechtlichen Grundlagen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Insbesondere werden hier die Rechte und Pflichten beider Parteien definiert.

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Franchise-Handbuch und Franchise-Vertrag

Um vollständig zu sein, benötigt es dann noch detailliertere Unterlagen in dem das im Franchisevertrag Gewollte genauer beschrieben und definiert werden. In der Praxis wird die Gesamtheit dieser Unterlagen Franchisehandbuch genannt. Es kann aus vielen einzelnen Leitfäden und Richtlinien bestehen und/oder tatsächlich ein „dickes Buch“, das als Druckversion oder Digital veröffentlicht wird, sein.

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Da Franchisebeziehungen oftmals mehrere Jahrzehnte bestehen und zumindest anfangs beträchtliche Investitionen erfordern, ist ein solider Franchisevertrag genauso wichtig, wie ein vernünftiges Handbuch und ein zumindest grundlegendes Verständnis für das sogenannte Franchiserecht.

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Dabei muss der Franchisenehmer weniger das komplexe Zusammenspiel aller Rechtsgebiete verstehen als die im Franchisevertrag festgehaltene Arbeitsteilung, seine Aufgabe bei der Markterschließung und das Zusammenspiel zwischen ihm und der Franchisezentrale.

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Nur so kann eine stabile und einvernehmliche Zusammenarbeit aufgebaut und beibehalten werden. Missverständnisse werden so vermeiden und im Streitfall klare Lösungen, entlang der Richtlinien, möglich.

 

Der Franchisevertrag: Das Herzstück des Franchiserechts

Der Franchisevertrag ist das zentrale Dokument, das die Beziehung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer regelt. Dieser Vertrag legt fest, welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben, wie die Zusammenarbeit ausgestaltet wird und welche finanziellen Aspekte die Partnerschaft begleiten. In der Regel umfasst der Franchisevertrag die folgenden Punkte:

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  • Lizenzvergabe und Markenrechte: Der Franchisegeber gewährt dem Franchisenehmer die Lizenz, unter einer bestimmten Marke und nach einem bewährten Geschäftsmodell zu arbeiten. Die Nutzungsrechte an Marke und dem Geschäftsmodell werden nur für die Vertragsdauer eingeräumt und bleiben Eigentum des Franchisegebers.

  • Gebiets- und Wettbewerbsschutz: Der Vertrag kann festlegen, ob der Franchisenehmer einen Gebietsschutz erhält und somit in einem bestimmten geografischen Bereich ohne Konkurrenz durch andere Franchisenehmer und den Franchisegeber agieren kann.

  • Finanzielle Verpflichtungen: Der Vertrag legt fest, welche Gebühren der Franchisenehmer an den Franchisegeber zahlen muss, darunter die anfängliche Franchisegebühr, monatliche Lizenzgebühren oder Werbegebühren.

  • Vertragslaufzeit und Kündigungsrechte: Die Laufzeit des Vertrags und Bedingungen für eine mögliche Kündigung sind ebenfalls festgelegt, um beiden Parteien rechtliche Sicherheit zu bieten.

 

Der Franchisevertrag bildet somit die Basis für eine erfolgreiche Franchise-Partnerschaft und gewährleistet, dass alle wichtigen Punkte rechtlich abgesichert sind.

 

Informationspflichten im Franchiserecht, Vorvertragliche Aufklärung

In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, ist der Franchisegeber gesetzlich verpflichtet, dem potenziellen Franchisenehmer umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Diese Informationspflichten dienen dazu, den Franchisenehmer über alle relevanten Aspekte des Franchise-Systems aufzuklären und eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Zu den wichtigen Informationen gehören:

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  • Finanzielle Daten: Der Franchisegeber muss Angaben zu erwarteten Investitionen und laufenden Kosten machen.

  • Kennzahlen und Planungsgrundlagen: Auch die wirtschaftliche Entwicklung des Franchisesystems, des Pilotbetriebs und einzelner Franchisenehmer können Teil der Informationspflicht sein. Umsatz- und Gewinnpotentiale gehören in Deutschland nicht zu den Informationspflichten. Da keiner die Zukunft vorhersagen kann, sollte dies auch der Franchisegeber nicht tun. Es reicht, seine ihm bekannten Zahlen aus der Vergangenheit wahrheitsgemäß darzustellen 

  • Risiken und rechtliche Vorgaben: Franchisegeber sind verpflichtet, die ihnen bekannten tatsächlichen und potenzielle Risiken offenzulegen. Wie auch bei den Kennzahlen muss er nichts bekanntgeben, was er nicht weiß oder nur mit großem Aufwand beschaffen könnte.

 

Ein Verstoß gegen die Informationspflichten kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, etwa die Rückabwicklung des Franchisevertrags.

 

Rechte und Schutzmechanismen für Franchisenehmer

Die Franchisepartnerschaft spielt sich auch in einem Rahmen von Schutzmechanismen ab.

Einige dieser Schutzmechanismen umfassen z.B.:

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  • Verbraucherschutz: Obwohl Franchisenehmer als Unternehmer betrachtet werden, kommen ihnen in einigen Bereichen auch Verbraucherschutzrechte zu, die z.B. aus dem Dauerschuldverhältnis, das der Franchisenehmer zugunsten des Franchisegebers eingeht, entstehen.

  • Gewerbliche Schutzrechte: Der Franchisegeber muss zutreffend aufklären, ob und inwieweit die lizensierte Marke und das Geschäftskonzept rechtlich geschützt sind und/oder werden können.

 

Diese Schutzmaßnahmen bieten den Franchisenehmern eine rechtliche Grundlage und tragen zu einer fairen und stabilen Partnerschaft bei.

 

Fazit: Das Zusammenspiel vieler Rechtsgebiete, genannt Franchiserecht, bilden ein wichtiges Fundament einer erfolgreichen Franchise-Partnerschaft

Das gekonnte Zusammenspiel aller Rechtsgebiete (genannt Franchiserecht) bietet eine klare rechtliche Struktur, die für die erfolgreiche Partnerschaft und Arbeitsteilung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer unerlässlich ist.

Der Franchisevertrag legt dabei die Basis für alle Rechte und Pflichten fest und sichert beide Parteien ab. Durch Informationspflichten und rechtliche Schutzmechanismen wird gewährleistet, dass Franchisenehmer umfassend informiert und vor unlauterem Verhalten weitestgehend geschützt sind.

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Ein fundiertes Verständnis der vereinbarten Franchisepartnerschaft, Arbeitsteilung sowie Rechte und Pflichten ist für beide Seiten wichtig, um langfristig erfolgreich zu sein und nachhaltigen Erfolg aufzubauen.

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Franchisenehmer sollten daher den Franchisevertrag sorgfältig prüfen und im Detail verstehen. Dazu sollte sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Nur dann werden sie die gewollte stabile und auf Gegenseitigkeit ausgelegte Zusammenarbeit erfolgreich leben können. Ihre Selbstständigkeit im Franchise-System wird so im Alltag deutlich einfacher und insgesamt gewinnbringender.

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