| Auch in gut funktionierenden Franchise-Systemen kann es zu Streitigkeiten kommen. Franchise-Geber und Franchise-Nehmer haben zwar weitgehend gleiche Interessen, wenn es jedoch um die Rechte und Pflichten aus dem Franchise-Vertrag geht, sind Konflikte nicht immer zu vermeiden. In Franchise-Systemen gibt es „typische" Konfliktherde. Diese können selbst nicht durch den „besten" Franchise-Vertrag vollkommen ausgeschaltet werden. Streit entsteht beispielsweise wegen Einkaufsvorteilen, wegen verbotener Konkurrenztätigkeit, aufgrund von Direktverkäufen in festgelegte Vertragsgebiete und im Zusammenhang mit der Beendigung von Franchise-Vertragsbeziehungen. Streitigkeiten sind nicht schädlich, wenn sie vernünftig gelöst werden Ein Wirtschaftsleben ohne Konflikte ist vermutlich eine Utopie. Es liegt in der menschlichen Natur, eigene Interessen durchsetzen zu wollen. Eine Auseinandersetzung lässt sich dann nicht immer vermeiden, wenn die Interessen von anderen Unternehmen dagegen stehen. Konflikte sind nicht prinzipiell eine schädliche Sache. Letztlich kommt es darauf an, wie man damit umgeht. Modelle zur Streitlösung Wichtig ist beim Franchise eine schnelle, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung. Es steht viel auf dem Spiel. Durch einen Dauerstreit kann der Franchise-Geber erhebliche Nachteile erleiden. Durch den „Domino-Effekt" können sich Streitigkeiten auf das ganze Franchise-System ausdehnen. Deshalb gibt es in Franchise-Systemen verschiedene Modelle zur Streitlösung. Diese sind meist von Anfang an in dem Franchise-Vertrag vereinbart. Jedem Franchise-Geber ist dringend zu empfehlen, eine entsprechende Regelung in das Vertragsmuster aufzunehmen. Als Lösungsmodelle kommen in Betracht: Schlichtung, Mediation, Schiedsgericht und Schiedsgutachten. Wenn es an einer solchen Vorsorge fehlt, muss der Streit durch staatliche Gerichte entschieden werden. Das ist meist für alle Beteiligten mit Nachteilen verbunden. Schlichtungsverfahren Ein Franchise-Vertrag sollte zumindest ein Schlichtungsverfahren vorsehen. Schlichtung bedeutet, dass vor der Anrufung eines Gerichts ernsthaft versucht wird, eine Lösung im Verhandlungsweg zu finden. Bis ein Einigungsversuch unternommen worden ist, ist eine Klage unzulässig. Dadurch werden im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen viele Konflikte einvernehmlich beigelegt. In der Praxis gibt es unterschiedliche Schlichtungsklauseln. Allen Regelungen ist gemeinsam, dass ein feststehender Verfahrensablauf vereinbart wird. Die einfachste Lösung besteht darin, dass der Franchise-Vertrag den Weg zu den staatlichen Gerichten versperrt, bis man sich eine gewisse Zeit vergeblich um eine Einigung bemüht hat. Detaillierte Methoden sehen vor, dass der Beirat einen unverbindlichen Einigungsvorschlag unterbreitet. Gegen die Lösung mit dem Beirat spricht allerdings, dass man damit den Streit in das System hineinträgt und andere Franchise-Partner eingeweiht werden müssen. Schließlich kann ein eigener Schlichtungsausschuss eingerichtet werden. Dieser Schlichtungsausschuss unterbreitet dann Lösungsvorschläge. Mediation Mediation ist ein besonderes Schlichtungsverfahren. Es ist in den USA eher verbreitet als in Europa. In Deutschland wird es teilweise bereits bei Ehekonflikten eingesetzt. Das Verfahren wird von einem neutralen Mediator geleitet, der den Entscheidungsprozess unterstützt und die Suche nach Lösungen fördert. Der Mediator ist allerdings nur für den Verfahrensablauf zuständig. Er ist kein Richter. Er entscheidet nichts. Das Ergebnis der Mediation wird von den Streitparteien (genannt „die Mediaten") allein verantwortet. Obwohl mit der Mediation beim Franchise bereits gute Erfahrungen gemacht werden, hat die Methode auch ihre Grenzen. Die Erfolgsaussichten der Mediation ergeben sich in jedem Einzelfall aus dem Profil der Beteiligten und aus dem Konfliktgegenstand. Fehlt es an einer Gesprächs- und Einigungsbereitschaft oder an der Fähigkeit, einen Blick für das Gegenüber und für „das Machbare" zu haben, ist Mediation aussichtslos. Niemand kann gegen seinen Willen der Mediation unterworfen werden. Wer keine Mediation wünscht, kann jederzeit ein Gericht anrufen. Das kann nicht verhindert werden. Schiedsgerichte und staatliche Gerichte Da Schlichtung und Mediation die Anrufung eines Gerichts letztendlich - wenn es zu keiner Einigung kommt - nicht verhindern können, sollte man auch über ein Schiedsgericht nachdenken. Konfliktparteien können Streitigkeiten von einem Schiedsgericht entscheiden lassen. Wenn der Franchise-Vertrag dies vorsieht, sind die staatlichen Gerichte für die Vertragspartner nicht mehr zuständig. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ersetzt den staatlichen Richterspruch. Der Schiedsspruch ist verbindlich und vollstreckbar. Schiedsgerichte bieten sich für Franchise an. Ihre Verhandlungen sind nicht öffentlich und ihre Urteile bleiben vertraulich. Das sind unschätzbare Vorteile. Schiedsgerichte sind außerdem sachnäher, weil sie mit Franchise-Spezialisten oder System-Insidern besetzt werden können. Zu den unbestrittenen Vorteilen gehört, dass Schiedsgerichte oft relativ schnell entscheiden. Allerdings ist ein Schiedsgerichtsverfahren mit höheren Kosten verbunden. Die Schiedsrichter erhalten für ihre Arbeit ein Honorar; sie sind keine Bediensteten des Staates. Die Kosten trägt, ebenso wie bei den staatlichen Gerichten, der Unterlegene. Wichtig ist außerdem, dass es bei einem Schiedsgericht keine zweite Instanz gibt. Ein Schiedsspruch kann nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden. Schiedsgutachten Schiedsgutachten sind kein Ersatz für die anderen Streitlösungs-Modelle, sondern dienen einem besonderen Zweck. Sie bieten sich an, wenn einzelne Tatsachen umstritten oder wenn Bewertungen vorzunehmen sind. In Betracht kommt ein Schiedsgutachten z. B. bei der Ermittlung des Wertes eines Franchise-Betriebes, wenn eine Betriebsübernahme durch den Franchise-Geber (oder durch einen Nachfolge-Franchise-Nehmer) geplant ist (zur Nachfolgereglung in Franchise-Verträgen siehe auch den Artikel von Joachim Klapperich in Newsletter-Ausgabe 2008/09). Der Gutachter legt dann den Kaufpreis fest. Langwierige Streitigkeiten über die Höhe des Wertes entfallen. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist für die Vertragspartner verbindlich. Somit kann man sich den Gang zu einem Gericht ersparen. Weitere Informationen unter Meyer-Köring. | | Ihr Spezialist für Franchise-Recht Dr. Patrick Giesler |
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